Testbild

Reformen, Regulierung, Verantwortung: Update aus der Gesundheitsbranche

20. Oktober 2025

Das Schweizer Gesundheitswesen steht weiterhin im Fokus der politischen Diskussion. Mehrere aktuelle Entscheide und Vorstösse betreffen die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), den Zugang zu Medikamenten sowie Fragen der Transparenz und Sicherheit.

Abgelehnt in den Räten: Grundversicherung ohne Komplementärmedizin, Lockerung des Territorialitätsprinzips und erleichterte Zulassung

Ein Vorstoss, der es Versicherten ermöglichen wollte, komplementärmedizinische Leistungen aus der OKP auszuschliessen, wurde vom Ständerat abgelehnt, nachdem der Nationalrat ihn zuvor knapp angenommen hatte. Damit bleibt die Komplementärmedizin weiterhin Teil der Grundversicherung.

Ebenfalls in Diskussion war die Aufweichung des Territorialitätsprinzips: Künftig sollten in der Schweiz zugelassene Medikamente oder Hilfsmittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) günstiger gekauft und ärztlich verordnet wurden, von der OKP vergütet werden können. Der Bundesrat hat hierzu eine Gesetzesänderung vorgeschlagen. Ziele sind die Senkung der Kosten und Förderung des Wettbewerbs. Nun hat der Ständerat diese Motion abgelehnt. Zudem hat der Nationalrat eine weitere Motion abgelehnt, die eine erleichterte Zulassung von patentfreien Medikamenten aus Ländern mit vergleichbaren Sicherheitsstandards verlangte.

Verschiedene Fachverbände zeigten sich skeptisch gegenüber den beiden Anliegen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualitätssicherung und das bestehende Versorgungssystem.

Mehr Preistransparenz bei rezeptpflichtigen Medikamenten – Bundesrat am Zug

Von beiden Räten angenommen wurde hingegen eine Motion, die mehr Preistransparenz bei rezeptpflichtigen Medikamenten fordert. Künftig sollen Anbieter auch Nettopreise inklusive Rabatte offenlegen dürfen, um Patientinnen und Patienten bessere Vergleichsmöglichkeiten zu bieten. Die Motion wurde nun dem Bundesrat übergeben.

Serialisierung von Medikamenten – neue Pflicht für Hersteller und Apotheken

Zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit plant der Bundesrat die Einführung einer Serialisierungspflicht. Alle Humanarzneimittelverpackungen sollen künftig mit einem individuellen Code und einer Sicherheitsvorrichtung versehen werden, um Fälschungen vorzubeugen.

Die neue Verordnung orientiert sich an den EU-Vorgaben, bringt jedoch für Hersteller, Grossisten, Apotheken und Arztpraxen einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand mit sich. Besonders kleinere Anbieter und lokal tätige Betriebe sehen sich vor grosse Herausforderungen gestellt. Obwohl das Fälschungsrisiko in der Schweiz bisher als gering eingestuft wird, zielt die Regulierung auf eine internationale Harmonisierung und langfristige Sicherheit ab. Eine Übergangsfrist soll den Akteuren die Anpassung erleichtern.

Entwurf zur Cannabislegalisierung in der Vernehmlassung

Nachdem die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates im Februar 2025 den Vorentwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Cannabisprodukte angenommen hat, geht dieser nun in die Vernehmlassung. Ziel der Vorlage ist es, einen risikoärmeren und verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis zu ermöglichen. Das Verbot von Cannabiskonsum soll aufgehoben werden, Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten. Mit dem Gesetzesvorschlag werden Anbau, Herstellung und Verkauf klar geregelt, ohne den Konsum zu fördern. Gleichzeitig sollen der Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit im Zentrum der neuen Regelung stehen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 1.12.2025.

Insgesamt verdeutlichen die aktuellen Entwicklungen den politischen Willen, das Gesundheitswesen effizienter, sicherer und transparenter zu gestalten – auch wenn die Umsetzung für viele Beteiligte mit erheblichen Veränderungen
verbunden ist.

Diese Artikel könnten Sie interessieren