Parallelimport – Ein aktiver Beitrag zu fairen Marktpreisen in der Schweiz

PIP Non Pharma

Als Parallelimport bezeichnet man Originalprodukte, welche im Ausland zu einem günstigeren Preis bezogen werden. Was im Bereich der Konsumgüter schon lange weit verbreitet ist, führen wir fortlaufend auch im Pharma- und Gesundheitsbereich ein, zusammen mit unserem Partner APS Arzneimittel-Parallelimport-Service AG aus Cham.

Parallelimport

Dank Parallelimporten können einerseits gewisse Produkte günstiger bezogen werden, was die Beschaffungskosten senkt. Auf der anderen Seite kann der Wettbewerb im Inland intensiviert und damit Druck auf die Preise anderer Anbieter ausgeübt werden.

Bei allen Produkten handelt es sich um Originalware des Herstellers, die bei Swissmedic registriert und kassenzulässig sind – nutzen Sie den Preisvorteil!»
Christoph Metzler, Marktkoordination, Galexis AG

Wichtige Fakten rund um den Parallelimport (PI)

  • Als Parallelimport wird die Einfuhr von Originalprodukten aus dem Ausland bezeichnet, die im Inland bereits angeboten werden, meist aber zu einem höheren Preis.
  • Galexis hat mit der Arzneimittel-Parallelimport-Service AG (APS) einen kompetenten Partner für die Warenbeschaffung. Wie üblich vertreibt Galexis diese Produkte in der Funktion als Grossistin.
  • Die Produkte erhalten alle einen eigenen GTIN- und Pharmacode und zeichnen sich durch eine separate Preisgestaltung aus.
  • Teilweise werden die Verpackungen mit fehlenden Sprachen ergänzt (analog Konsumgüter-Industrie).
überzeugende Antworten auf 4 entscheidende Fragen zum PI bei Pharma-Produkten:
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JA, Parallelimport-Produkte sind Produkte der «Original»-Hersteller. Abweichungen können einzig auf der Verpackung aufgrund der rechtlich vorgeschriebenen Anpassung an den Schweizer Markt auftreten. Die Parallelimport-Produkte werden mit einem eigenen Pharma- und GTIN-Code zur eindeutigen Identifizierung versehen.

JA. Für die Zulassung gibt es Vorgaben gemäss Artikel 14 &18 des HMG, welche auch bei Parallelimport-Produkten eingehalten werden müssen. Zudem gelten für Parallelimport-Produkte die identischen GDP-Leitlinien (2013/C 343/01) wie für alle in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel.

JA, wenn das Originalprodukt in der SL-Liste enthalten ist, wird das PI-Produkt unter denselben Kriterien vergütet. Das PI-Produkt ist auf Basis FAB mindestens 15 % günstiger als das Originalprodukt (vgl. Handbuch betreffend die Spezialitätenliste, C.11.2.1, C.11.2.2).

JA, Parallelimport-Produkte tragen zur Kostensenkung im Schweizer Gesundheitswesen bei, da der SL-2 Preis 15% günstiger ist als das Original-Produkt.

 
 
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überzeugende Antworten auf 5 entscheidende Fragen zum PI bei Non-Pharma-Produkten:
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JA, Parallelimport-Produkte sind Produkte der «Original»-Hersteller. Abweichungen können einzig auf der Verpackung aufgrund der Anpassung für den Schweizer Markt auftreten, z.B. in Form von Aufklebern.

Dieses Angebot ist exklusiv für unsere Kundinnen und Kunden und nur bei Galexis erhältlich.

Versorgungsengpässe können immer auftreten, sowohl beim offiziellen Vertriebspartner als auch bei Produkten aus dem Parallelimport. Mit Bezugsquellen in verschiedenen Ländern versuchen wir eine möglichst hohe Verfügbarkeit sicherzustellen.

Beachten Sie die Pharmacodes auf dem Parallelimport-Angebot und passen Sie in Ihrem POS-Kassensystem die Nachbestellparameter so an, dass bei Unterschreitung der Mindestlagermenge automatisch das Parallelimport-Produkt bestellt wird.

 
 
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