Gespräch

Anpassung des Vertriebsanteils für Arzneimittel ab dem 1. Juli 2024

18. April 2024

In der Schweiz erfolgt ab dem 1. Juli 2024 eine Anpassung des Vertriebsanteils für Arzneimittel. Der Vertriebsanteil vergütet die logistischen Leistungen der Medikamentenabgabe. Er setzt sich aus einem preisbezogenen Zuschlag (variabler Teil) und einem Zuschlag pro Packung (fixer Teil) zusammen. Aus dem Fabrikabgabepreis (Exfactory) und dem Vertriebsanteil ergibt sich der durch die Krankenkassen abgeglichene Publikumspreis (zuzüglich MWST).

Warum ändert sich der Vertriebsanteil?

Unter Leitung des BAG wurde eine Anpassung des Vertriebsanteils ausgearbeitet. Die Anpassung soll Fehlanreize bei der Abgabe von Medikamenten verringern und Kosten senken, indem die Abgabe von Generika und Biosimilars gefördert wird. Bei wirkstoffgleichen Medikamenten war der Vertriebsanteil bei teureren Arzneimitteln bisher höher als bei günstigeren, weshalb der Anreiz bestand, teurere Arzneimittel abzugeben, auch wenn günstigere Alternativen vorhanden waren. So leistet die Anpassung des Vertriebsanteils einen Beitrag zur Kostendämpfung. Die Anpassung des Vertriebsanteils betrifft die rezeptpflichtigen Arzneimittel (Abgabekategorie A und B), die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.

[Quelle: Faktenblatt: Anpassung beim Vertriebsanteil. Bundesamt für Gesundheit BAG. 14.12.2023]

Auswirkungen auf Galexis

Um sicherzustellen, dass auch nach der Anpassung des Vertriebsanteils in jedem Fall der grössere Teil beim Leistungserbringer bleibt, werden wir Änderungen innerhalb unseres Basispreismodells vornehmen. Grundsätzlich halten wir an unseren Preismodellen fest.

Weitere Informationen zur Anpassung des Vertriebsanteils finden Sie unter:

 
 

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